Gesetz

EU-KI-Recht: Artikel 1 - Geltungsbereich

Artikel 1 des EU-KI-Rechts definiert den Geltungsbereich und Zielsetzung der Verordnung. Ziel ist ein einheitlicher Markt für vertrauenswürdige KI-Systeme, die Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte schützen. Die Verordnung fördert Innovation und Verbraucherschutz.

Warum relevant?

Unternehmen müssen den Geltungsbereich verstehen, um KI-Systeme rechtmäßig zu entwickeln und einzusetzen.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Governance, Datenschutz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:38:57Z
Zuletzt geprüft2026-08-21T10:15:31Z
Linkstatusok