Gesetz

EU-KI-Recht: Änderungen von Anhang III

Artikel 7 des EU-KI-Rechts erlaubt der Europäischen Kommission, Anhang III zur Klassifizierung von Hochrisiko-KI-Systemen zu ändern. Änderungen können hinzugefügt, entfernt oder modifiziert werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Diese Regelung ist Teil der gesamten KI-Rechtsrahmenstruktur.

Warum relevant?

Unternehmen müssen sich an die Klassifizierung von KI-Systemen als hochriskant halten. Änderungen können Compliance-Anforderungen und Risikomanagement beeinflussen.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Governance
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:40:05Z
Zuletzt geprüft2026-07-07T18:16:14Z
Linkstatusok