Gesetz
EU-KI-Akt: Klassifizierungsregeln für hochrisikorelevante KI-Systeme
Artikel 6 des EU-KI-Akts definiert die Kriterien für die Klassifizierung von KI-Systemen als hochrisikorelevant. Ein System gilt als hochrisikorelevant, wenn es entweder ein Sicherheitskomponente ist oder in Anhang III aufgelistet ist. Ausnahmen sind möglich, wenn kein erhebliches Risiko besteht. Anbieter müssen ihre Bewertung dokumentieren und bei Behörden bereitstellen.
EU AI Act Rechtstext, Artikel und AnhängeHochrisiko-KI, Klassifizierung und RisikostufenGPAI, AI Office und Code of PracticeTransparenz, Kennzeichnung und KI-KompetenzDeutschland: Bundesnetzagentur, BSI und nationale Umsetzung
Warum relevant?
Für Unternehmen ist die korrekte Klassifizierung entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Konformitätsverfahren zu initiieren.
Metadaten
| Herausgeber | European Commission / AI Act Service Desk |
|---|---|
| Rechtsstatus | Nicht bindende Guidance |
| Dokumenttyp | Gesetz |
| Jurisdiktion | EU |
| Themen | Hochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, Governance, Datenschutz |
| Rollen | Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler |
| Gefunden | 2026-05-23T09:39:54Z |
| Zuletzt geprüft | 2026-08-21T18:31:38Z |
| Linkstatus | timeout |