Gesetz
EU-KI-Akt: Klassifizierungsregeln für hochrisikorelevante KI-Systeme
Artikel 6 des EU-KI-Akts definiert die Kriterien für die Klassifizierung von KI-Systemen als hochrisikorelevant. Ein KI-System gilt als hochrisikorelevant, wenn es entweder als Sicherheitskomponente eines Produkts dient, das einer Drittwürdigung unterliegt, oder in Anhang III aufgeführt ist. Ausnahmen sind möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
EU AI Act Rechtstext, Artikel und AnhängeHochrisiko-KI, Klassifizierung und RisikostufenStandards, harmonisierte Normen und KonformitätDatenschutz, EDPB und IT-Sicherheit
Warum relevant?
Unternehmen müssen prüfen, ob ihre KI-Systeme als hochrisikorelevant gelten, um die entsprechenden Konformitätsanforderungen einzuhalten.
Metadaten
| Herausgeber | European Commission / AI Act Service Desk |
|---|---|
| Rechtsstatus | Nicht bindende Guidance |
| Dokumenttyp | Gesetz |
| Jurisdiktion | EU |
| Themen | Hochrisiko-KI, Standards, Governance, Datenschutz |
| Rollen | Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler |
| Gefunden | 2026-05-23T09:39:54Z |
| Zuletzt geprüft | 2026-10-05T18:16:07Z |
| Linkstatus | ok |