Gesetz

EU-KI-Akt: Klassifizierungsregeln für hochrisikorelevante KI-Systeme

Artikel 6 des EU-KI-Akts definiert die Kriterien für die Klassifizierung von KI-Systemen als hochrisikorelevant. Ein System gilt als hochriskant, wenn es als Sicherheitskomponente fungiert oder in Anhang III aufgelistet ist, es sei denn, es erfüllt bestimmte Ausnahmen. Die Kommission wird bis 2026 Leitlinien zur praktischen Umsetzung veröffentlichen.

Warum relevant?

Unternehmen müssen prüfen, ob ihre KI-Systeme als hochriskant gelten, um die entsprechenden Konformitätsanforderungen zu erfüllen.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Standards, Governance
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:39:54Z
Zuletzt geprüft2026-07-07T18:16:12Z
Linkstatusok