Gesetz

EU-KI-Akt: Klassifizierungsregeln für hochrisikorelevante KI-Systeme

Artikel 6 des EU-KI-Akts definiert die Kriterien für die Klassifizierung von KI-Systemen als hochrisikorelevant. Ein System gilt als hochrisikorelevant, wenn es entweder ein Sicherheitskomponente ist oder in Anhang III aufgelistet ist. Ausnahmen sind möglich, wenn kein erhebliches Risiko besteht. Anbieter müssen ihre Bewertung dokumentieren und bei Behörden bereitstellen.

Warum relevant?

Für Unternehmen ist die korrekte Klassifizierung entscheidend, um rechtliche Anforderungen zu erfüllen und Konformitätsverfahren zu initiieren.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, Governance, Datenschutz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:39:54Z
Zuletzt geprüft2026-08-21T18:31:38Z
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