Gesetz
EU-KI-Akt: Klassifizierungsregeln für hochrisikorelevante KI-Systeme
Artikel 6 des EU-KI-Akts definiert die Kriterien für die Klassifizierung von KI-Systemen als hochrisikorelevant. Ein System gilt als hochriskant, wenn es als Sicherheitskomponente fungiert oder in Anhang III aufgelistet ist, es sei denn, es erfüllt bestimmte Ausnahmen. Die Kommission wird bis 2026 Leitlinien zur praktischen Umsetzung veröffentlichen.
EU AI Act Rechtstext, Artikel und AnhängeHochrisiko-KI, Klassifizierung und RisikostufenStandards, harmonisierte Normen und KonformitätDatenschutz, EDPB und IT-SicherheitFristen, Umsetzung und AI Omnibus
Warum relevant?
Unternehmen müssen prüfen, ob ihre KI-Systeme als hochriskant gelten, um die entsprechenden Konformitätsanforderungen zu erfüllen.
Metadaten
| Herausgeber | European Commission / AI Act Service Desk |
|---|---|
| Rechtsstatus | Nicht bindende Guidance |
| Dokumenttyp | Gesetz |
| Jurisdiktion | EU |
| Themen | Hochrisiko-KI, Standards, Governance |
| Rollen | Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler |
| Gefunden | 2026-05-23T09:39:54Z |
| Zuletzt geprüft | 2026-07-07T18:16:12Z |
| Linkstatus | ok |