Gesetz

EU-KI-Akt: Artikel 5 – Verbotene KI-Praktiken

Artikel 5 des EU-KI-Akts verbietet bestimmte KI-Systeme, die grundlegende Rechte verletzen, wie manipulative, ausbeuterische oder soziale Bewertungspraktiken. Eingeschlossen sind auch KI-Systeme für Echtzeit-Fernbiometrie in öffentlichen Räumen bei Ermittlungen, außer bei dringenden Fällen. Die Verordnung schreibt Sicherheitsvorkehrungen und Rechtfertigungsbedingungen vor.

Warum relevant?

Unternehmen müssen verbotene KI-Praktiken vermeiden, um Rechtsverstöße zu umgehen und Compliance sicherzustellen.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenVerbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, KI-Kompetenz, Standards, Governance, Deutschland, Datenschutz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Behörde
Gefunden2026-05-23T09:39:43Z
Zuletzt geprüft2026-07-07T18:16:10Z
Linkstatusok