Gesetz

EU-KI-Akt: Artikel 2 – Geltungsbereich

Artikel 2 des EU-KI-Akts definiert den Geltungsbereich der Verordnung. Er regelt, wer innerhalb der EU KI-Systeme oder allgemeine KI-Modelle anbietet, einsetzt, importiert oder vertreibt. Ausgenommen sind militärische Anwendungen, Forschungstätigkeiten und natürliche Personen, die KI privat nutzen.

Warum relevant?

Unternehmen müssen prüfen, ob ihre KI-Systeme unter den Geltungsbereich fallen, um rechtliche Verpflichtungen einzuhalten.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, Standards, Governance, Datenschutz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Behörde
Gefunden2026-05-23T09:39:09Z
Zuletzt geprüft2026-10-05T18:15:58Z
Linkstatusok