Gesetz
EU-KI-Akt: AI-Literacy (Artikel 4)
Artikel 4 des EU-KI-Akts verpflichtet Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Kenntnisstands ihrer Mitarbeiter und Dritten zu ergreifen. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Kontext der Anwendung zu berücksichtigen.
Warum relevant?
Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter und Dritte über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen.
Metadaten
| Herausgeber | European Commission / AI Act Service Desk |
|---|---|
| Rechtsstatus | Nicht bindende Guidance |
| Dokumenttyp | Gesetz |
| Jurisdiktion | EU |
| Themen | KI-Kompetenz |
| Rollen | Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler |
| Gefunden | 2026-05-23T09:39:30Z |
| Zuletzt geprüft | 2026-07-07T18:16:08Z |
| Linkstatus | ok |