Gesetz

EU-KI-Akt: AI-Literacy (Artikel 4)

Artikel 4 des EU-KI-Akts verpflichtet Anbieter und Nutzer von KI-Systemen, Maßnahmen zur Sicherstellung eines ausreichenden Kenntnisstands ihrer Mitarbeiter und Dritten zu ergreifen. Dabei sind technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Kontext der Anwendung zu berücksichtigen.

Warum relevant?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass Mitarbeiter und Dritte über ausreichende KI-Kenntnisse verfügen, um rechtliche und ethische Anforderungen zu erfüllen.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenKI-Kompetenz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:39:30Z
Zuletzt geprüft2026-07-07T18:16:08Z
Linkstatusok