Gesetz
AI Act: Artikel 5 – Verbotene KI-Praktiken
Artikel 5 des EU-KI-Akte verbietet bestimmte KI-Systeme, die grundlegende Rechte verletzen, wie manipulative, ausbeuterische oder soziale Bewertungspraktiken. Eingeschlossen sind auch KI-Systeme für kriminelle Risikoeinschätzungen, ungerichtete Datensammlung für Gesichtserkennung und Echtzeit-Biometrieerkennung in öffentlichen Räumen. Ausnahmen sind möglich, wenn gesetzliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden.
EU AI Act Rechtstext, Artikel und AnhängeHochrisiko-KI, Klassifizierung und RisikostufenGPAI, AI Office und Code of PracticeTransparenz, Kennzeichnung und KI-KompetenzStandards, harmonisierte Normen und Konformität
Warum relevant?
Unternehmen müssen sich an die Verbote richten, um rechtliche Risiken zu vermeiden, insbesondere bei der Nutzung von KI-Systemen in sensiblen Bereichen wie Biometrieerkennung.
Metadaten
| Herausgeber | European Commission / AI Act Service Desk |
|---|---|
| Rechtsstatus | Nicht bindende Guidance |
| Dokumenttyp | Gesetz |
| Jurisdiktion | EU |
| Themen | Verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, KI-Kompetenz, Standards, Governance, Deutschland, Datenschutz |
| Rollen | Anbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Behörde |
| Gefunden | 2026-05-23T09:39:43Z |
| Zuletzt geprüft | 2026-08-21T10:15:40Z |
| Linkstatus | ok |