Gesetz

AI Act: Artikel 5 – Verbotene KI-Praktiken

Artikel 5 des EU-KI-Akte verbietet bestimmte KI-Systeme, die grundlegende Rechte verletzen, wie manipulative, ausbeuterische oder soziale Bewertungspraktiken. Eingeschlossen sind auch KI-Systeme für kriminelle Risikoeinschätzungen, ungerichtete Datensammlung für Gesichtserkennung und Echtzeit-Biometrieerkennung in öffentlichen Räumen. Ausnahmen sind möglich, wenn gesetzliche Schutzmaßnahmen eingehalten werden.

Warum relevant?

Unternehmen müssen sich an die Verbote richten, um rechtliche Risiken zu vermeiden, insbesondere bei der Nutzung von KI-Systemen in sensiblen Bereichen wie Biometrieerkennung.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenVerbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, Transparenz, GPAI, KI-Kompetenz, Standards, Governance, Deutschland, Datenschutz
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler, Behörde
Gefunden2026-05-23T09:39:43Z
Zuletzt geprüft2026-08-21T10:15:40Z
Linkstatusok