Gesetz

AI Act: Änderungen von Anhang III

Artikel 7 des EU-KI-Rechts erlaubt der Europäischen Kommission, Anhang III durchzuführen, zu ändern oder zu streichen, um den Anwendungsfällen von Hochrisiko-KI-Systemen Rechnung zu tragen. Die Änderungen erfolgen unter Einhaltung bestimmter Kriterien und Bedingungen.

Warum relevant?

Unternehmen müssen sich an die Änderungen halten, da sie die Klassifizierung und damit die Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme beeinflussen.

Metadaten

HerausgeberEuropean Commission / AI Act Service Desk
RechtsstatusNicht bindende Guidance
DokumenttypGesetz
JurisdiktionEU
ThemenHochrisiko-KI, Standards
RollenAnbieter, Betreiber, Importeur, Händler
Gefunden2026-05-23T09:40:05Z
Zuletzt geprüft2026-10-01T10:15:41Z
Linkstatusok